Unser Ziel:
Verhinderung der Errichtung von Windkraftindustrieanlagen an der Ölfeldstraße und in den Bokelseßer Moorniederungen
Bürgerinitiative „Freier Blick auch in Zukunft – Natur statt Windkraft“
Sprecherin Angela Mewes
Hinterm Holz 7
25355 Lutzhorn
Frau Ministerin Magdalena Finke
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
des Landes Schleswig-Holsteins
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
und
Herrn Minister
Tobias Goldschmidt
Minister für Energiewende, Klimaschutz Umwelt und Natur
Mercatorstr. 3
24106 Kiel
und
Frau Ministerin Cornelia Schmachtenberg
Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Stellungnahme zum 3. Entwurf des Regionalplans
Antrag auf Hochstufung des Gebietes Ölfeldstraße / Bokelsesser Moor
Niederung, Lutzhorn / Bokel, Groß-Offenseth zum Vorranggebiet für den
Naturschutz und Ausweisung als Ausschlussgebiet für Windenergie
Beteiligungsfrist 29.04.-29.05.2026
Sehr geehrte Frau Ministerin Finke,
Sehr geehrter Herr Minister Goldschmidt,
Sehr geehrte Frau Ministerin Schmachtenberg,
wir wenden uns im Rahmen der öffentlichen Beteiligung des 3.Entwurfs des Regionalplans direkt an Sie, weil es sich hier um ein rechtlich und ökologisch außergewöhnliches Gebiet handelt, und weil die Folgen der Entscheidung, die jetzt getroffen wird, möglicherweise unumkehrbar sind.
Das Gebiet:
Das Gebiet um die Ölfeldstraße liegt direkt am Landschaftsschutzgebietes LSG02 „Klein Offenseth-Bokelseßer Moor-Offenau Niederung“ (Kreisverordnung 2020 Hektar), wo die Offenau entspringt. Es ist Lebensraum, Jagdrevier und Brutgebiet
für mehrere europaweit streng geschützte Vogelarten. Bestehend aus Wiesen, Knicks, Feuchtwiesen, und kleinen Wäldchen. Es ist durchzogen von einigen kleineren Fließgewässern und hat nahezu keinen Verkehr. Die Ölfeldstraße trägt diesen Namen, weil hier bis in die 1980er Jahre Erdöl gefördert wurde. Bohrschlämme und ölhaltige Rückstände wurden damals auf und
in den umliegenden Feldern/Moorboden verklappt, was damals so gängige Praxis war, heute aber verboten ist.
Diese Altlasten liegen heute also auch in der Nähe des Quellbereiches der Offenau, die in die Krückau mündet. Ein landesweit ausgewiesenes Vorranggewässer nach EU-Wasserrahmenrichtlinie. Wir haben die Aussagen von Zeitzeugen, die bezeugen können, dass die Bohr- und Ölschlämme auf die genannte Art verklappt wurden, falls es hierzu Fragen gäbe.
Das Problem mit dem aktuellen Entwurf:
Dankenswerterweise wurde das besagte Gebiet in Teilen jetzt im Regionalplanentwurf zum Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen. Leider nur in Teilen. Ein Vorbehaltsgebiet schützt aber nicht. Es verpflichtet lediglich zur Abwägung. Der andere Teil bleibt ganz ohne Schutz. Im Konfliktfall mit Windenergie oder Rohstoffabbau verliert es regelmäßig. Das
wäre bei diesem Gebiet aus unserer Sicht nicht vertretbar. Es gibt viele unabhängig voneinander tragende Gründe, weswegen wir um eine Höherstufung des Gebietes bitten.
1. Altlasten:
Tiefgründungen können Bohrschlammrückstände mobilisieren und in das Grundwasser eintragen. Eine vollständige Altlastenuntersuchung nach §§ 9 10 BbodSchG für jede Baugenehmigung für Großvorhaben halten wir für sinnvoll.
2. Gewässerschutz:
Die Gefahr des Schadstoffeintrags in die Offenau würde gegen das absolute Verschlechterungsverbot des Art. 4 WRRL verstoßen.
3. Moorschutz:
Eingriffe in Torfböden sind irreversibel, nicht kompensierbar und würden gegen die nationale Klimaschutzstrategie 2030 verstoßen.
4. Artenschutz:
Kiebitze und Feldlerchen brüten hier, Rotmilane und Seeadler jagen hier, Schwarzstörche, Kraniche und Krickenten rasten hier. Bekassine und Großer Brachvogel sind regelmäßige Gäste. Sie sind alle EU-geschützt, alle mit negativem Bestandstrend. § 44 BNatSchG verbietet erhebliche Störung. Eine Ausnahme erscheint uns bei dieser Vielzahl gleichzeitig betroffener Rote-Liste Arten als Preis für Großprojekte zu hoch. Auch, wenn sie nur möglich wäre.
5. Biotopverbund:
Die Offenau-Niederung ist Verbundkorridor im Naturschutzkonzept 2030 des Kreises Pinneberg. Eine Zerschneidung wäre nach § 21 BNatSchG nicht ersetzbar. Zudem handelt es sich um einen bedeutenden Wildwanderkorridor, dessen Zerschneidung weitere Gesundheitsprobleme in unseren Wildbeständen z.B. durch zwangsläufige Inzucht verursacht.
6. Unserer Meinung nach sprechen viele Gründe dafür, dieses einzigartige Gebiet besser zu schützen. Aber der fehlende Vorrangstatus lädt Investoren und Projektierer dazu ein, ihre Interessen gegen den Natur- und Artenschutz durchzusetzen und es lädt zu kostspieligen Verfahren ein. Wichtiger noch: Das Gebiet ist in sich und seinen Besonderheiten einzigartig und wirklich schützenswert.
7. Auf dem bisherigen Entwurf der Windpotenzialflächen wurde das besagte Gebiet mit unmenschlichen 400m Abstand zu den dort liegenden Höfen geplant. Es sollen dort 10 Großwindkraftwerke mit 250-285m Höhe errichtet werden, wenn die Pläne sich durchsetzen. Mit 400m Abstand ist aus unserer Sicht die Grenze des Erträglichen überschritten. Wir müssen bereits mit erhöhtem
Schwerlastverkehr durch den Sandabbau an der Grenze zu Bokel leben. Den Fluglärm alle 2 Minuten, da wir in der Flugschneise des Flughafens Hamburg liegen. An jedem Horizont sind bereits Windräder von hier aus zu sehen, und mit dem Anschluss der A 20 wird es eine weitere Erhöhung des Verkehrs in unserem Dorf geben.
Das alles tragen wir bereits.
Unsere Bitte an Sie:
Wir bitten Sie, im finalen Regionalplan: - das ganze Gebiet als „Vorranggebiet für den Naturschutz“ auszuweisen, - es als „Ausschlussgebiet für Windenergie“ zu definieren, - eine „vollständige Altlastenuntersuchung“ nach §§ 9–10 BBodSchG als
Voraussetzung jeder weiteren Bauleitplanung in diesem Gebiet verbindlich festzuschreiben. Diese Entscheidung kostet das Land nichts. Sie schützt das Land vor langen Klageverfahren. Und sie schützt nachhaltig einen besonderen Lebensraum vor
einer möglichen Zerstörung.
Wir laden Sie hiermit herzlich ein, sich das Gebiet vor Ort einmal anzuschauen
und seine Einzigartigkeit ganz unmittelbar zu erleben.
Lutzhorn, 23.04.26
Mit freundlichen Grüßen,
Angela Mewes
Sprecherin BI
Die nachfolgende Stellungnahme wird im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum 3. Entwurf des Regionalplans formell eingereicht.
Wir beantragen die Hochstufung des Gebietes vom Vorbehaltsgebiet zum Vorranggebiet für den Naturschutz, die Ausweisung als Ausschlussgebiet für Windenergie sowie die verbindliche Festschreibung einer Altlastenuntersuchung nach §§ 9–10 BBodSchG als Voraussetzung jeder weiteren Bauleitplanung.
Einwand und Antrag auf Höherstufung Gebiet: Ölfeldstraße / Bokelseßer Moor-Niederung Gemeinden Lutzhorn, Brande-Hörnerkirchen, Bokel und Groß Offenseth-Aspern, Kreis Pinneberg Einwand und Antrag auf Hochstufung zum Vorranggebiet für den Naturschutz , Ausschlussgebiet Windenergie, Altlastenuntersuchungspflicht Einleitung und Gegenstand unseres Einwandes und unserer Anträge
1. Altlastenverdacht — Ölförderung und verklappte Bohrschlämme Das Gebiet trägt den Namen „Ölfeldstraße" aufgrund aktiver Erdölförderung, die bis in die 1980er Jahre stattfand. Bohrschlämme und ölhaltige Produktionsrückstände wurden auf und in den angrenzenden Moorflächen verklappt. Eine in dieser Ära weit verbreitete, heute verbotene Praxis. Bezüglich der Verklappung der Lasten liegen uns Aussagen von Zeitzeugen vor.
2. Mögliche Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot — EU Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG Die Offenau entspringt als Quellgewässer im Bokelseßer Moor und mündet in die Krückau — eines von neun Vorranggewässern für Gewässerregeneration in
Schleswig-Holstein. Nach Art. 4 Abs. 1 lit. a WRRL gilt ein absolutes Verschlechterungsverbot für den ökologischen Zustand aller Gewässer. Unsere Befürchtung: Tiefgründungen verändern den Bodenwasserhaushalt und die Quellschüttung der Offenau. Verdichtung durch Zuwegungen und Kranstellflächen verändert die Abflussdynamik. Mobilisierung von Altlasten in diesem von Wasser durchzogenen Gebiet gefährdet unmittelbar die Gewässerchemie. Entwässerungseffekte im Moorboden sind durch
Baugenehmigungsunterlagen typischer Projekte nicht ausreichend ausschließbar.
3. Irreversible Mooreingriffe — Klimaschutz und nationales Recht Das Bokelseßer Moor ist Rest eines ehemals ausgedehnten Hochmoorsystems. Selbst degradierte Moorböden sind nach aktuellem Forschungsstand bedeutende Kohlenstoffsenken. Ihre mechanische Zerstörung führt zur Torfmineralisierung und zur nicht kompensierbaren CO₂-Freisetzung. Die besagte Fläche um die Ölfeldstraße grenzt an das Bokelseßer Moor und besitzt ebenso schützenswerte Moorböden.
4. Mögliche Artenschutzrechtliche Unzulässigkeit — § 44 BNatSchG und
EU-Vogelschutzrichtlinie
Im Gebiet heimische, EU-geschützte Arten:
Kiebitz - Vanellus vanellus - EU-VSchRL, stark rückläufig -brütend
Seeadler – Haliaeet us albicilla – EU-VSchRL Anh. 1, streng geschützt, jagend
Rotmilan – Milvus milvus - streng geschützt, jagend
Schwarzstorch – Ciconia nigra - EU-VSchRL Anh. 1, streng geschützt, rastend
Kranich – Grus grus - EU-VSch RL Anh. 1, rastend – angrenzend auch brütend
Großer Brachvogel - Numenius arquata - EU-VSchRL, vom Aussterben bedroht
Krickente – Anas crecca – EU-VSch RL - brütend
Bekassine - Gallinago gallinago - EU-VSchRL, Rote Liste 1 - Gast
Feldlerche - Alauda arvensis - EU-VSchRL, bundesweit rückläufig -brütend
Wiesenpieper - Anthus pratensis - EU-VSchRL, Rote Liste 2 – brütend
Ringelnatter – Natrix natrix – Rote Liste 3 – im Gebiet heimisch
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten, zu verletzen oder erheblich zu stören. Eine Ausnahme nach § 45 BNatSchG setzt den Nachweis voraus, dass zumutbare Alternativen
fehlen und der Erhaltungszustand sich nicht verschlechtert. Aus unserer Sicht wäre dieser Nachweis bei so vielen gleichzeitig betroffenen Rote-Liste-Arten praktisch nicht führbar. Windenergieanlagen erzeugen nachgewiesene Scheucheffekte in einem Radius von 300–500 Metern.
5. Biotopverbundfunktion — § 21 BnatSchG
Nach § 21 BNatSchG ist ein Netz verbundener Biotope zu erhalten, das mindestens 10 % der Landesfläche umfassen soll. Das Naturschutzkonzept 2030 des Kreises Pinneberg benennt die Offenau-Achse ausdrücklich als Verbundkorridor zwischen bestehenden Schutzgebieten. Zudem befindet sich genau in dem Gebiet um die Ölfeldstraße ein bedeutender Wildwanderkorridor.
Windenergieanlagen unterbrechen diesen Korridor durch Scheuch- und Barrierewirkungen dauerhaft. Dieser Verlust wäre aus unserer Sicht nicht kompensierbar.
Wir beantragen deshalb:
Hochstufung des Gebietes vom Vorbehaltsgebiet zum „Vorranggebiet für den Naturschutz“ im finalen Regionalplan Ausweisung als „Ausschlussgebiet für Windenergie“ Verbindliche Festschreibung einer „vollständigen Altlastenuntersuchung“ nach §§ 9–10 BBodSchG als Voraussetzung jeder weiteren Bauleitplanung
Lutzhorn, 23.04.26
Mit freundlichen Grüßen,
Angela Mewes
Sprecherin BI
Die Bürgerinitiative „Freier Blick auch in Zukunft“
Gesundheitsrisiken durch Windkraftanlagen?
Die Windkraftanlagen breiten sich immer mehr in den ländlichen Räumen aus und diejenigen, die sich gegen
die Bauvorhaben aussprechen und Bedenken haben, geraten zwangsläufig in Konflikt mit denjenigen, die
Windkraftanlagen als Lösung sehen, sich Pachteinnahme oder andere finanzielle Vorteile versprechen.
Das soziale Miteinander – die Natur vor der Haustür – die Ruhe und Entspannung – dem Ausgleich zum
hektischen Alltag, dem Beruf, den Ballungsräumen – die bewusste Wohnortwahl vieler ehemaliger Städter,
wird durch das Anreizsystem der Förderungen systematisch untergraben und zerstört.
Die ländlichen Räume waren auch immer Naherholungsräume, die jetzt zu Industriegebieten umfunktioniert
werden, mit allen Nachteilen von Industrieanlagen.
Nicht nur der Verlust der Weite, der liebgewonnenen Heimat, der Natur mit ihrer ganzen Pracht geht verloren.
Es kann auch für die Anwohner zu massiven Störungen kommen und sich leider auch auf die Gesundheit
auswirken.
Gesundheit
Umfragen bestätigen immer wieder, dass die Gesundheit den höchsten Stellenwert hat und sich Menschen
nichts sehnlicher wünschen.
Gesundheit wird oft erst dann als kostbares Gut erkannt, wenn sie gefährdet oder verloren ist. Sie ist die Basis
für Lebensqualität, körperliche Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit.
Gesundheit kann man mit Geld nicht kaufen.
Was ist, wenn die Windkraftanlagen nicht so harmlos sind und Menschen gesundheitliche Schäden zufügen?
Darf der Profit der einen, die Energiewende, die Gesundheit der anderen gefährden?
Windenergie
Wer sich noch nie mit dem Thema Windenergie beschäftigt oder aus der Nähe erlebt hat, der hält die
Energieform für unschädlich und harmlos.
Betreiber, Befürworter, Nutznießer verkaufen Windkraftanlagen mit als Zugpferd für die Energiewende in
Deutschland und scheinen die negativen Auswirkungen auszublenden. Viele haben sie auch nicht direkt vor der
Haustür oder gehören zu den Glücklichen, die keine Symptome entwickeln.
Schon seit vielen Jahren klagen immer wieder Anwohner über gesundheitliche Auswirkungen und wer tiefer in
das Thema Gesundheitsgefahren durch Windkraftanlagen einsteigt, hört von zum Teil erheblichen
Beeinträchtigungen und Erkrankungen.
Alles Einbildung oder Tatsachen die Menschen erleben, die betroffen sind und deren Leben sich durch die
Nähe zu den Windkraftanlagen negativ verändert hat. Kinder und Tiere reagieren auch und damit ist der
Placeboeffekt wohl hinfällig.
Warum verschwinden die körperlichen Probleme, wenn die Betroffenen einen Ortswechsel vornehmen, kein
Wind weht oder Reparaturarbeiten an den Anlagen ausgeführt werden?
Ärzteblatt 02/2019
Viel Wind, wenig Forschung. Was die Erforschung der Gesundheitsrisiken angeht, legen – nicht überraschend – gerade
jene Länder wenig Ehrgeiz an den Tag, die zu den größten Windkraftbetreibern weltweit gehören.
Deutschland steht auf Rang 3, hinter China und der USA im Windkraftausbau, hat aber die dichteste Bebauung und
fast täglich kommen weitere Windkraftanlagen dazu, obwohl wir flächenmäßig ein doch eher kleines Land sind.
Immer dichter werden Windkraftanlagen an Wohngebäude gestellt, zum Schaden und auf Lasten der Anwohner.
Haben die Menschen keinen Wert, kein Recht auf körperliche Unversehrtheit, so wie es im Grundgesetz steht?
Die Politik hat eine Vorsorgepflicht und die Aufgabe Schaden von den Menschen abzuwehren. Seit vielen Jahren
werden die Betroffenen ignoriert, sie haben keine Lobby und man nimmt ihnen ihre Rechte. Die betroffenen
Anwohner und Geschädigten sind die Leidtragenden. Wie würde man sich selber fühlen, wenn man in so einer
Situation wäre?
Warnungen:
Ärzte warnen seit Jahren und versuchen die Politik zu einem Umdenken zu bewegen u.a.
DSGS e.V. Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier
Ärzte für Immissionsschutz
Ärzteforum Emissionsschutz
Diverse Ärzte siehe Quellenangabe
Mit Schreiben an die deutschen Regierungsvertreter, jetzt gerade auch im EU Parlament, gemeinsam mit anderen
Fachleuchten, wird auf die möglichen Gefahren und die Zusammenhänge von den Erkrankungen der Anwohner
hingewiesen. Warum werden diese Warnungen ignoriert, wovor hat man Angst. Zeit für einen offenen Dialog und
fachliche Kompetenz, die tiefer in das Thema Schall, besonders Infraschall eintaucht. Die Ärzte stehen bereit, mit
Erfahrungsberichten und fachlicher Expertise.
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Ein Zitat von Robert Koch zu Beginn des 20. Jahrhunderts
„Eines Tages wird der Mensch den Lärm ebenso unerbittlich bekämpfen müssen wie die Cholera und die Pest“
Die Industrialisierung macht die Welt lauter und die Auswirkungen zeigen sich überall. Was ist, wenn die
Windkraftanlagen auch Verursacher für Erkrankungen sind?
Hörbarer Schall
Lärm ist definiert als unerwünschter, störender oder gesundheitsschädlicher Schall.
Lärm gilt laut Weltgesundheitsorganisation als eines der führenden, umweltbedingten Gesundheitsrisiken. In Europa
wird er nach der Luftverschmutzung als zweitgrößte Umweltgefahr für die Gesundheit eingestuft.
Quelle: WHO Thema Lärm
Die WHO hat im Oktober 2018 neue Leitlinien für Umgebungslärm veröffentlicht, die quellenspezifische Empfehlungen
für verschiedene Lärmquellen, einschließlich Lärm während der Nacht, enthalten. Diese Leitlinien definieren Leitlinien
werte für den ganztägigen Dauerschallpegel L den und den Nachtzeitraum L night und bieten Empfehlungen für Lärm
minderungsmaßnahmen. Die Leitlinien sind ein wesentlicher Fortschritt in der Bekämpfung von Lärmbelästigung und
deren gesundheitlichen Auswirkungen, insbesondere bei der Entwicklung von Herz
Kreislauferkrankungen und Schlafstörungen.
Quelle: Umweltbundesamt
Stressreaktionen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Zu viel Schall - in Stärke und Dauer - kann nachhaltige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden hervorrufen.
Schall wirkt auf den gesamten Organismus, indem er körperliche Stressreaktionen auslöst. Dies kann schon bei
niedrigeren, nicht-gehörschädigenden Schallpegeln geschehen, zum Beispiel bei Verkehrslärm.
Die unhörbare Komponente der Schall – Emission von WEA.
Wenn der Rotorflügel den Mast passiert entsteht durch Kompression der Luft eine Druckwelle. Ein WEA
erzeugt deshalb periodische Impulse. Eine verlässliche Energiegewinnung muss auf den Gesetzen der
Mathematik, Physik, Technik beruhen – diese lassen sich nicht manipulieren.
Diese Emissionen, einschließlich der meisten Oberschwingungen gehören zum Infraschall, dem
Frequenzbereit unterhalb von 16 HZ. Sie werden vom Menschen nicht bewusst wahrgenommen und daher
nicht als Gefahr registriert, dennoch können sie vom Körper wahrgenommen werden. Ärzte bestätigen diese
Aussage.
Tieffrequenter Schall hat naturgemäß eine große Wellenlänge, wird dadurch in der Luft sehr gut
weitergeleitet, durch Bauwerke oder Schallmaßnahmen kaum gedämpft.
Infraschall hat in der Luft eine weit größere Reichweite als Hörschall. Die Bundesanstalt für Geowissenschaft
und Rohstoffe hat die Emission 1,5 MW und 5 MW Anlagen noch in 10 km erfasst
WEA erzeugen auch Vibrationen im Untergrund. Ein vibrierender Untergrund kann in einem entfernten
Gebäude mit dem luftgeleiteten Infraschall interagieren.
Schlagschatten
Anwohner beklagen Auswirkungen durch Schlagschatten am Tage, am Abend und in der Nacht durch permanente oder
temporäre Blinklichter.
Für den Schattenschlag gibt es gesetzliche Grundwerte, gemäß den Richtlinien des Bundes Immissionsschutzgesetzes.
Maximal 30 Minuten pro Tag
Maximal 30 Stunden pro Kalenderjahr
Die Reichweite der Schlagschatten können bei tiefstehender Sonne eine Länge von über 1 Kilometer erreichen.
Anwohner sollen vor den unzumutbaren Belästigungen geschützt werden, doch werden sie es wirklich?
Die Abschaltung des nächtlichen Dauerblinkens ist ab 1. Januar 2025 in Schleswig Holstein Pflicht (mit
Übergangsregelungen). Hier geht es um Akzeptanz und Reduzierung der Lichtverschmutzung.
Die Ärzte gehen davon aus, dass die Folgen von technisch erzeugtem Infraschall für bis zu 30 Prozent der
Bevölkerung in Deutschland spürbar sind, steigende Tendenz.
Betroffene Personen beschreiben eine Art Pulsieren, ein Druckgefühl auf dem Trommelfell, auch auf der
Brust. Die Wahrnehmung geht offenbar vom Hören zum Fühlen über und so spüren Betroffene auch
Vibrationen, Erschütterungen oder ein Unsicherheitsgefühl.
Genannte Symptome von Schall
Kopfschmerzen, Sehstörungen, Reizbarkeit
Psychische Störungen, Unruhe, Angst, Depressionen, Burnout etc.
Gleichgewichtsprobleme, Schwindelerkrankungen
Brechreiz, Schlafstörungen, Schlafentzug, Tagesmüdigkeit
Konzentrations- und Gedächtnisprobleme
Ohrprobleme, Tinnitus, Hörstürze
Nervenerkrankungen, Migräne, Epilepsie
Atemnot, Herzkreislauferkrankungen
Bundesamt für Immissionsschutz und der TA Lärm
Das BlmSchG ist das zentrale Regelwerk zum deutschen Umweltrechts zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Kerninhalte: Ziel ist es , Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und das Klima vor schädlichen Einflüssen zu
bewahren
Die TA Lärm (technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) DIN Blatt 45680 Stand 1997, wird gerade
überarbeitet. Hier geht es um den hörbaren Schall (zwischen 20 Hz und 20.000 Hz), den der Mensch als Lärm
wahrnimmt und die Messgeräte sind auf hörbaren Lärm ausgelegt.
Aussage: Wenn man etwas nicht hört, kann es auch keinen Schaden anrichten. Warum zeigen Befragungen von
Bewohner, die in der Nähe von WKA wohnen ein anderes Bild?
Ärzte und Kritiker kritisieren die Messtechnik für Infraschall / Windkraftanlagen und um gesundheitliche
Schäden von der Bevölkerung abzuwenden, sollte man jeden Zweifel ausräumen.
Werden die Bedenken bei der neuen DIN 45680 aufgenommen, hörbarer und fühlbarer Schall?
Aussage „Was man nicht hört, kann auch nichts bewirken und krank machen“
Wie sieht es bei Radioaktivität aus, hat hier jemand Zweifel?
Moderne Schallwaffen mit Frequenzen unter 20 Hertz, werden aufgrund seiner potenziellen Wirkung auf
den Körper als theoretisches Mittel und nicht- tödlichen Waffen diskutiert.
Wurde eine Schallkanone in Belgrad bei einer Versammlung eingesetzt, die Menschen rannten auseinander,
auf Videoaufnahmen war kein Knall zu hören. Laut Polizei war so etwas vor Ort, wurde aber angeblich nicht
benutzt, da verboten. Was haben die Menschen wahrgenommen – Infraschall ? Berichte von NZZ und T
Online, 2025
Warum wird da geforscht und entwickelt, wenn der unhörbare Infraschall keine Wirkung auf den
menschlichen Organismus haben soll?
Weitere gesundheitliche Risiken:
Neben dem bereits genannten Risiken durch Lärm, Infraschall und Schattenwurf, kann es auch zu
gesundheitlichen Schäden durch Microplastik, PFAS (steht in Verdacht Krebs zu erzeugen und soll verboten
werden), CFK, Mineralöl und chemischen Substanzen kommen.
Besonders durch den Abrieb des Mikroplastik, durch die Erosion von den Rotorblättern, wird die Umwelt und
damit die Gesundheit belastet.
Schadstoffe geraten in die Luft, werden eingeatmet, gelangen in den Boden, ins Wasser. Landen durch das
Futter in den Nutztiere, in die Nahrungskette des Menschen und unserer Haustiere.
Was passiert mit den Böden, den landwirtschaftlichen Flächen, die wir zur Lebens- und Futtermittelherstellung
benötigen? Wird das Erdreich kontaminiert?
Landwirtschaftliche Flächen sind keine Industriegebiete, in denen es gesonderte Regelungen gibt, um die
Umwelt nicht zu schädigen.
Gibt es bei Windkraftanlagen Sonderregelungen? In welchen Abständen wird der Boden überprüft und auch
der Boden, der weiter entfernt ist, da durch den Wind Verunreinigungen weit getragen werden können.
Forderung nach mehr Forschung und klaren Regeln
Angesichts der steigenden Anzahl von Windkraftanlagen, der immer dichteren Aufstellung bei
Wohngebäuden und der zunehmenden Beschwerden der Anwohner, ist es an der Zeit, sich intensiver mit
den gesundheitlichen Folgen auseinanderzusetzen. Es braucht unabhängige Langzeitstudien, die nicht nur
die Reichweite und Intensität von Infraschall untersuchen, sondern die individuellen Reaktionen von
Betroffenen, auf alle Faktoren genauer analysieren.
Potenzielle Risiken dürfen nicht ignoriert werden und die Belastung durch Infraschall zeigt, das
technologische Lösungen nicht nur unter ökologischen, sondern auch unter gesundheitlichen Aspekten
betrachtet werden müssen.
Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2 hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Bundesimmusionsschutzgesetz § 3 Absatz 1 „Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes
sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder
erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen
Vorsorgeprinzip: Der Staat ist verpflichtet präventive Maßnahme zu fördern um Gesundheitsrisiken für die
Bevölkerung zu minimieren. Gesundheitsförderung in allen Lebensphasen und Lebensbereichen.
Zitat
„Das massive Auftreten von Infraschall, durch flächendeckende Windparks, wird uns unwiderlegbar und leidvoll
lehren, dass unhörbarer Lärm noch weit gefährlicher und grausamer ist als hörbarer“( Micheal Engel, Dipl.-Ing.)
Vielleicht zeigen uns die Windkraftanlagen, welche Ursachen u.a. Infraschall haben kann, die direkte Zuordnung
ist leicht und da auch andere technische Geräte Infraschall verursachen können, finden andere Erkrankte die
Ursache vielleicht in ihrem Umfeld, z.B. bei der Wärmepumpe.
Wir sollten die Betroffenen ernst nehmen, die Ärzte, die Forscher, die Kritikern und unsere Mitmenschen
schützen, besonders Säuglinge, Kinder, Schwangere, Ältere und Vorerkrankte und jeden, der durch
Windkraftanlagen Symptome entwickelt. Man könnte selber in diese Situation kommen, weil man z.B. zu denen
gehören könnte, die für das Ohr Unhörbare wahrnehmen.
Die Gesundheit sollte an erster Stelle stehen und nicht der Profit.
Risiken und Nebenwirkungen zu Lasten der Menschen sind auszuschließen, Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.
Ein ausreichender Mindestabstand zu allen Anwohnern ist Gesundheitsvorsorge
Die Energiewende darf keine Gefahr für die Gesundheit der betroffenen Anwohner werden.
Gemeinsam für eine lebenswerte, gesunde Zukunft.
Quellenangaben:
Gesundheitsgefahren durch Schall und Infraschall von Windkraftanlagen, Dr. Joachim Feuerbacher
Positionspapier zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, Ärzte für Immissionsschutz
Krank durch Infraschall von technischen Anlagen, DSGS, Deutsche-Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier
Gesundheitliche Relevanz aerodynamischer Emissionen von Windenergieanlagen, Dr. med. Stephan Kaula,
Betroffenen Studie, Untersuchung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Anwohner durch den Betrieb von WEA, Dr. med.
Stephan Kaula
Windkraft „strahlt“ auch – über die gesundheitlichen Gefahren durch Infraschall,
Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen von Windkraftanlagen auf den Menschen, Zusammenstellungnationaler und
internationaler Erfahrungen über die Wirkungen von Schall/Infraschall, Prof. Dr. Werner Mathys, eh. Leiter des Bereichs
Umwelthygiene/Umweltmedizin am Universitätsklinikum Münster
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall, Dr. med. Bernhard Voigt, Facharzt für Arbeitsrecht
Gefährdung der Gesundheit durch Windkraftanlagen (WKA), Ärzteforum Emissionsschutz, unabhängiger Arbeitskreis
Erneuerbare Energien
Kompendium für eine vernünftige Energiepolitik, Vernunftkraft SH
Frau Dr. Bellut-Staeck, You Tube, Mitglied bei Vernunftkraft und DSGS
Schwedische Studie: Infraschall von Windrädern reich über 50 Kilometer, von Professor Ken Mattsson
Windkraftanlagen – Giftige Kontaminationen statt saubere Energie, Dr. Joachim Dengler, Physiker
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/pfas-wie-belastet-ist-schleswig-holstein-mit-ewigkeitschemikalien,pfas
150.html
www.Umweltmessung.com
Hinter vielen Beiträgen findet man Studien, meistens aus dem Ausland. Sollten Sie gewünschte Daten anhand der Überschriften
nicht finden, sprechen Sie mich ruhig an
BI „Freier Blick auch in Zukunft“
Infoveranstaltung 03.05.2026
Ich möchte in dieser Phase der Diskussion Ihren Blick auf das fragliche Gebiet aus einer etwas anderen Sicht schärfen!
Kurz zu meiner Person:
Ich bin geborener Lutzhorner, bis heute hier ansässig geblieben und seit 46 Jahren Mitglied einer Naturschutzorganisation, namentlich des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, wir betreuen über 20 Schutzgebiete in unserem Land und engagieren uns seit Jahren gegen das Artensterben, für die Biodiversität und die Bewahrung der letzten verbliebenen Lebensräume unserer freilebenden Tierwelt.
Das Fazit vorweg:
Bei einer Betrachtung der hier als Windvorrangflächen bezeichneten Naturräume aus naturfachlicher und jagdlicher Sicht ergeben sich gravierende Bedenken im Hinblick auf eine Beeinträchtigung von Fauna und Flora durch die geplanten Windenergieanlagen.
Betroffen sind aus unserer Sicht wertvolle und unbedingt schützenswerte Landschaftselemente, die durch ein solches Vorhaben außerordentlich negativ verändert werden, so daß die Planungen nicht realisiert werden dürfen! Wir fordern deshalb eine komplette Einstellung für das gesamte Gebiet Ölfeldstraße in Gemeindeteilen von Lutzhorn, Bokel, Brande Hörnerkirchen und Bokelsess. Bei einer naturräumlichen Betrachtung des Plangebietes ist festzustellen, dass es sich ganz überwiegend um Grünland (Wiesen, Felder) und Ackerbereiche mit teilweise in den Randbereichen vorkommenden Gräben und Feuchtbiotopen handelt. Auch Knickelemente sind in nennenswerter Länge vorhanden, wenn auch in den letzten Jahrzehnten schon aus bewirtschaftungsgründen stark reduziert.
Allein der Anblick dieser Landschaft ist für eine steigende Zahl von Erholungssuchenden ein starker Anreiz für Besuche und immer
wiederkehrende Nutzung in Form von sportlichen Aktivitäten, Spaziergängen, Fahrradtouren und Ausritten in dieser Gegend. Die sogenannte „Schönheit der Natur“ ist nach den einschlägigen Gesetzestexten allein schon ein schützenswertes Element, das es zu erhalten und zu bewahren gilt. Gerade im Kreis Pinneberg (flächenmäßig der kleinste Kreis im Lande mit einer
hohen Bevölkerungsdichte und der urbanen Nähe zu Hamburg) sind derartige Erholungsbereiche für die Menschen von besonderem Wert. Der „freie Blick“, der hier noch gegeben scheint, würde durch Windenergieanlagen - zumal in einer immensen Größenordnung - ein für allemal zerstört werden.
Eine solche Beeinträchtigung beträfe nicht nur die unmittelbaren Anlieger, sondern aufgrund der geplanten Höhe die gesamten in den umliegenden Dörfern lebenden Einwohnerinnen und Einwohner. Daneben sind auch Freizeiteinrichtungen wie der Golfplatz, das Naherholungsgebiet um den Bokeler See, die Waldbereiche, die Reiterhöfe und der Tourismus der Aktiv Region Holsteiner Auenland unmittelbar betroffen. Es ist zu erwarten, dass sich dies auch in finanzieller Hinsicht für diese Bereiche auswirken wird.
Feuchtwiesen, artenreiches Grünland und artenreiche Blühwiesen sind in ganz Schleswig-Holstein stark gefährdet. Hier sind diese
Landschaftselemente noch in Teilen vorhanden. Eine artenreiche Flora (Pflanzenwelt) ist Grundvoraussetzung für eine artenreiche Fauna (Tierwelt). Dies betrifft zum Beispiel die Insektenfauna, die dann wieder eine wesentliche Futtergrundlage für Wiesenvögel darstellt. So sind Rebhuhnküken, die es erstaunlicherweise hier immer noch gibt, in den ersten Lebenswochen auf eine solche insektenreiche Nahrung angewiesen. In dieser Gegend könnte man sogar noch durch biotopverbessernde Maßnahmen im Hinblick auf die Förderung eines artenreichen mesophilen Grünlands sinnvoll helfend eingreifen.
Dieser Naturraum ist deshalb auch interessant zum Beispiel für den Seeadler, der es regelmäßig auf Nahrungssuche befliegt. So gibt es Brutversuche in unmittelbarer Nähe, wobei Gründe für ausbleibenden Brutbeginn noch vielfach unbekannt sind. Gleiches gilt für Brutverluste, wenn es denn zu Bruten gekommen ist. So sind laut Jahresbericht 2024 zur biologischen Vielfalt in der Zeit vom 1. Januar bis 8. August in Schleswig-Holstein 24 Seeadler schwer verletzt oder tot aufgefunden worden, darunter 6 an
Eisenbahnstrecken und weitere 6, die mit Rotorblättern von Windenergieanlagen kollidiert sind.
Gleiches gilt für den Roten Milan (Gabelweihe), der in jedem Jahr wieder zu beobachten ist. Er gilt als gefährdet. Der Verbreitungsschwerpunkt dieser Art liegt in Deutschland, das allein über 42 Prozent des weltweit auf maximal 39.000 Brutpaare geschätzten Rotmilanbestandes beherbergt. Damit ist diese Art für den weltweiten Bestand von großer Bedeutung. Brutstätten in unserem Bereich sind unter Naturschützern bekannt, werden aber nicht bekannt gegeben. Die größte Gefahr für ihn, den Rotmilan, geht vom Menschen aus, insbesondere durch Kollisionen mit Windkraftanlagen, Vergiftung und Lebensraumverlust. Als weiteren Greifvogel in dieser Gegend kennen wir neben den Falken und Eulen auch den Bussard, der früher noch häufiger zu beobachten war als zurzeit. Er hat durch den verstärkten Maisanbau Probleme, über Monate hinweg Mäuse als Hauptnahrungsquelle zu finden, kommt aber noch immer häufig in Anblick.
Zunehmend in den letzten Jahren konnten beobachtet werden: Kraniche, Schwäne, teilweise auch Zwergschwäne, Grau- und Silberreiher und Störche. Daneben kommen immer mehr Gänse vor: so Grau- und Kanadagänse, Nilgänse, gelegentlich die Weißwangengans und auch die Brandgans.
Bekannt vorhanden sind einige jagdlich genutzte Arten wie Fasane, Tauben, Enten (in den Gräben und kleinen Tümpeln) aber auch die Schleiereule und natürlich Fledermäuse. Wie bereits erwähnt ist das stark gefährdete Rebhuhn noch vorhanden, das sich in großen Teilen des Landes nur noch schwer halten kann und von daher absolut schützenswert ist. Aus jagdlicher Sicht von besonderer Bedeutung neben dem Rehwild und weiteren Niederwildarten wie Hasen und natürlich alle bekannten
Raubwildarten einschließlich dem Wolf ist das Rotwild.
Rotwild oder Hirsche haben aufgrund der starken Zerschneidung der Lebensräume durch Schiene, Straßen und Autobahnen große Probleme, die überwiegend inselartigen Vorkommen durch Wanderungen untereinander zu erreichen. Die Folge ist ein Inzuchtverhalten mit entsprechend genetischer Verarmung. Erste Anzeichen dafür wie Missbildungen (verkürzte Unterkiefer,
schiefe Schädel, Kälber ohne Augen) sind seit Jahren bekannt. Gefordert wird deshalb der Bau von Grünbrücken und das absolute
Freihalten der Wildwanderkorridore. Dies wird seitens des Landes bereits als neues Ziel bei Freiflächen-PV-Anlagen in den Planverfahren als zwingend zu berücksichtigen vorgegeben.
Auch der Bereich der Ölfeldstraße ist so ein Wanderkorridor. So kommt Rotwild seit einigen Jahren im Bereich Bokelsesser Moor (Kl. Offenseth Sparrieshoop) und in der Königskoppel (Gr. Offenseth-Aspern) vor und nutzt diesen Korridor intensiv. Es muss damit gerechnet werden, dass allein schon durch Bauarbeiten derartige Wanderungen stark beeinträchtigt werden bzw. ganz unterbleiben werden.
All dies belegt die Bedeutung und die Qualität des fraglichen Gebiets als wichtigen Lebensraum in unserer Region, den es zu erhalten und zu schützen gilt. Bei dieser Seite der Betrachtung wissen wir sehr wohl, daß derartige Belange leider immer mehr bei einer Prüfung der Flächen im Zusammenhang mit der Erstellung von Windkraftanlagen an Gewicht verlieren bzw. nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Dabei sei an dieser Stelle daran erinnert, daß der Tierschutz in der Bundesrepublik seit geraumer Zeit Staatsziel in der Verfassung ist. Wer es ernst meint mit der Biodiversität und dem Artenschutz, der muss diese
Belange bei allen staatlichen und privaten Planungen berücksichtigen. Diese Vorgabe richtet sich an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch an alle politischen Entscheidungsträger in den parlamentarischen Gremien. Wir erwarten deshalb, daß die hier diskutierten Vorrangflächen für Windkraftanlagen unter entsprechender Berücksichtigung dieser vorgetragenen Belange noch einmal gründlich überprüft und notfalls abgelehnt werden.
Übrigens werden in Deutschland allein durch Siedlungs- und Verkehrsflächen täglich über 50 Hektar Fläche überbaut - das sind etwa 70 Fußballfelder pro Tag, meine Damen und Herren!
Unwiederbringlich verbaut!
Abschließend erlauben Sie mir die Bemerkung, daß auch wir eine Hinwendung zu erneuerbaren Energien durchaus für sinnvoll ansehen. Entscheidend ist aber zum einen, welche Auswirkungen das hat und ob der dafür vorgesehene Standort richtig ist. Einen zusätzlichen Landschaftsverbrauch durch Windkraft- oder auch Photovoltaikanlagen in der Freifläche lehnen wir ab - es gibt für letztere genug bereits versiegelte Flächen auf Gebäuden, Parkflächen und in Gewerbegebieten, die zuerst genutzt werden sollten.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Gesamtwirtschaftlicher und -gesellschaftlicher Nutzen des weiteren EE-Ausbaus in SH
Vortrag von Dirk Steffen
Infoabend zum Bürgerwindpark Ölfeldstraße in Lutzhorn, 25.03.2026
Ich möchte zunächst den Blick etwas weiten, um den Sinn und Zweck des weiteren Windkraftausbaus hier in unserer Region in einen größeren Kontext zu stellen. Wie sieht es neben finanziellen Vorteilen für Betreiber, Investoren und Gemeinden mit dem Nutzen für uns
alle, als Bürger, Stromkunden und Gesellschaft aus?
Werfen wir zunächst einen Blick auf die Entwicklung unserer Stromerzeugungskapazitäten. Seit 2000 hat die installierte Leistung in Deutschland um rund 115% zugenommen. Allerdings hat die Bruttostromerzeugungskapazität im gleichen Zeitraum um 11% abgenommen. (1, 2) Der Preis: 520 Mrd. Euro. (3) Mittlerweile stagniert der Rückgang des CO2-Ausstoßes trotz Rekordzubau der EE, wobei ein Teil des Reduktionseffektes durch Deindustrialisierung und Rückgang der Bruttostromerzeugung durch Stilllegung von Kohlekraftwerken erreicht wurde, die man stattdessen teilweise mit französischem Atomstrom ersetzt hat (ca. 2-3% des Bruttostromverbrauchs) was sich wiederum positiv auf die CO2-Bilanz auswirkt. (4, 5) Es stellt sich also die Frage, ob es nicht mittlerweile genug Erneuerbare Energien in SH gibt, da ein weiterer Kapazitätsausbau weiterhin absolut höhere Kosten verursacht ohne nennenswerte Vorteile zu bieten. Dir bisherige Entwicklung hat den Strompreis verdreifacht. Eine vierköpfige Familie zahlte für die Energiewende seit 2000 direkt oder indirekt rund EUR 25.000. In den nächsten 10 Jahren, werden weitere EUR 18,000 anfallen. (pro Haushalt ca. 150-200 EUR im Monat) (3) Was bekommen wir in SH dafür neben einer abnehmenden Stromerzeugung?
WenigerNetzstabilität und immer weiter steigende Systemkosten.
SH produziert 180% seines eigenen Strombedarfs und deckt durch Export dazu im Mittel 16% des dänischen Strombedarfs. Das tun wir fast zum Nulltarif, da Dänemark Strom zu niedrigen oder negativen Preisen von uns kauft und uns bei Bedarf zu höheren Preisen wieder verkauft. (6) Bereits jetzt stellt der Monitoringbericht des Landes für SH fest, dass aufgrund fehlender Netz- und Speicherkapazitäten es zu massiven Fehlallokationen und Redispatch-Kosten kommt. (7) Die Kosten hierfür trägen die Stromkunden in SH. Ferner stellt auch der Systemstabilitätsbericht 2025 einen klaren Rückgang der Netzstabilität fest und das gewisse Szenarien ab 2030 nicht mehr beherrschbar werden. (8)
Fazit: Ein weiterer Ausbau der Windkraft in SH ist nicht sinnvoll, solange der Netzausbau hinterherhinkt und selbst dann ist der Stromtransport über große Distanzen - in den Süden Deutschlands zumindest wirtschaftlich fragwürdig. Die systemischen Nachteile eines weiteren Kapazitätsausbaus in SH werden faktisch immer bestehen bleiben. Der Grenznutzen des flächenzielgetriebenen Ausbaus von EE in SH sinkt mit jedem weiteren Zubau. Die Annahmen der SH-Regierung zum Netz- und Speicherausbau, um einige dieser Effekte aufzufangen, werden von führenden Wirtschaftsforschungsinstituten und Netzbetreibern als deutlich zu optimistisch angesehen. (9)
Denn:Deutschland ist pleite trotz Billionen-Schulden. Die miserable fiskalische Situation der BR Deutschland sowie der meisten Bundesländer lässt hier auch keine erhöhten Mittelzuweisung erwarten. Tatsächlich wird gegenwärtig sogar zusätzlich eingestelltes
Sondervermögen für die Transformation zweckfremd eingesetzt. Was bleibt, sind Schulden aus Verbindlichkeiten wie z.B. den Subventionen für erneuerbare Energien wie diese, die jährlich bedient werden und die sich in steigenden Stromkosten und Steuern für jeden von uns bemerkbar machen werden. Jeder neue Windpark wird an der Steckdose von uns allen bezahlt. Beteiligt werden wir an den Kosten. Zwar ist ein Bürgerwindpark wie dieser ein Beteiligungsmodell. Allerdings ist er nur rentabel, nur weil der Staat - also wir-
Ausgleichzahlungen leisten in Form von EEG und Marktprämien, selbst wenn Wertlos-Strom zu negativen Preisen exportiert wird oder Leistung abgeregelt wird. Die Gewinne werden privatisiert - die Kosten und Risken werden sozialisiert. Es ist ein Kreislaufmodell, bei dem das Geld das Anleger meinen zu verdienen, ihnen am anderen Ende wieder aus der Tasche gezogen wird. Das Geld bleibt bei großen Investoren und Banken. Der gesamtwirtschaftliche Nutzen eines weiteren Ausbaus, der lediglich auf die Erreichung von Flächenzielen abzielt, geht gegen Null. (10) Ebenso wird der Einfluss auf den Klimaschutz mit jedem Zubau geringer, dies zeigen die
Zahlen des Umweltbundesamtes, wenn man die zusätzlichen CO2-Einsparungen der letzten Jahre im Verhältnis zur zusätzlich installierten Kapazität betrachtet. (11)
Zu den Risiken zählen die zunächst einmal abstrakt wirkenden finanzielle Belastungen des Staatshaushalts für künftige Generationen durch laufende Subventionen sowie den erforderlichen Netz- und Speicherausbau. Diese Kosten habe ich eingangs geschildert.
Nachweislich wirkt sich der Windkraftausbau auch auf Immobilienpreise aus (rund 7% pro 1000m Entfernung zum Windrad und bis zu 23% bei dominanter Sichtbarkeit, mindestens bis 3 und maximal bis zu 9km messbar) (12). Für Gemeinden wird das angrenzende Gebiet als Bauland praktisch wertlos. 61% der Landesfläche würden bei Umsetzung der Regionalplanung als Windkraft-belastet gelten - d.h. in einem 3km Radius befänden sich Windenergieanlagen. (13) Raumbedarf für Übertragungsleitungen und Umspannwerke etc. sind darin nicht enthalten. Dem Anblick von Windkraftwerken ist in SH also praktisch nicht mehr zu entgehen. Schließlich bleiben eine geringere Stromsicherheit und damit verbundene wirtschaftliche Folgen (14) als Risiko erhalten, denn das Geld für die erforderlichen Maßnahmen wird in Zukunft schlicht fehlen. (15)
Wie verhält es sich also, wenn wir für wirtschaftliche und energiepolitische Unvernunft und überschaubaren Nutzen (außer für ein paar Investoren), Gesundheit, Lebensqualität und Umweltschutz in großem Stil opfern sollen?
Anschauliche Beispiele:
Redispatch
Stell dir das Stromnetz wie ein Autobahnnetz vor: Im Norden (z. B. in Schleswig-Holstein) weht
viel Wind, sodass dort massenhaft günstiger Strom erzeugt wird - aber die „Autobahnen“
(Hochspannungsleitungen) nach Süden, wo der meiste Strom verbraucht wird, sind noch nicht
breit genug ausgebaut. Redispatch ist dann der Notfall-Eingriff der Netzbetreiber: Sie sagen den
Windkraftanlagen im Norden „drosselt eure Leistung runter“ (damit die Leitungen nicht
überlastet werden und nichts schmilzt) und gleichzeitig anderen Kraftwerken im Süden oder
anderswo „fahrt hoch“, auch wenn das teurer ist. Der Gesamtstrom bleibt gleich, nur der Ort der
Erzeugung wird verschoben - wie, wenn man den Verkehr umleitet, um einen Stau zu
verhindern. Das kostet Geld (Entschädigungen und teurere Produktion), das am Ende alle
Stromkunden über die Netzentgelte mit bezahlen.
Sinkender Grenznutzen des ungezügelten Kapazitätsausbaus in SH
Stell dir vor, Schleswig-Holstein ist wie ein riesiger Apfelgarten im Norden, in dem immer mehr
Apfelbäume (neue Windräder) gepflanzt werden. Die ersten Bäume bringen einen riesigen
Nutzen: Jeder zusätzliche Baum liefert viele saftige Äpfel (günstigen Strom), die prima in ganz
Deutschland ankommen und teure fossile Energie ersetzen. Aber je mehr Bäume du pflanzt,
desto kleiner wird der Zusatznutzen jedes neuen Baums - die schmalen Straßen zum Süden
(Stromleitungen) sind längst verstopft, ein Teil der Äpfel muss weggeworfen werden
(Abregelung) oder wird billig ins Ausland verkauft, während du gleichzeitig teure Ersatzäpfel aus
dem Süden holen musst (Redispatch). Der Grenznutzen sinkt: Der 100. Baum bringt kaum noch
echten Fortschritt für das ganze System, sondern vor allem mehr Staus und Kosten. Im Hinblick
auf CO2-Ersparnis: Der 100. Baum spart kaum noch echtes CO2 ein, weil das System schon fast
„satt“ ist an Windstrom - der Klimaschutz-Effekt pro neuen Windpark wird immer kleiner.
Quellenverweise:
Quellen:
(1) Bruttostromerzeugung (historisch + 2025 vorläufig): Destatis (Statistisches Bundesamt)
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Energie/Erzeugung/Tabellen/bruttostromerzeugung.html (2) Vollständige Zeitreihen + Charts (installierte Leistung + Erzeugung ab 2002): Fraunhofer
ISE energy-charts.info (inkl. interaktiver Grafiken und Jahresberichte 2024/2025) -https://www.energy-charts.info/charts/installed_power/chart.htm (Kapazität) und https://www.energycharts.info/downloads/Stromerzeugung_2025.pdf (3) INSM-Gutachten „Kosten der Energiewende“ (DICE Consult GmbH / Justus Haucap etal., Dezember 2022, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft).https://lebenswertes-hochplateau.de/wp-
content/uploads/2022/12/INSM_Gutachten Energiewende.pdf (Seiten 4, 15-16,
Abbildungen 15/16. (4) „Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix1990-2025“ (März 2026): https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklung-der-spezifischen-treibhausgas-0 (5) Bundesnetzagentur (BNetzA / SMARD): Offizielle Daten zu „Kernenergie-Importen“2015-2024 (z. B. 17,4 TWh Jan-Nov 2024). Bestätigung durch Pressesprecherin 2025.
https://www.smard.de (Grenzüberschreitender Austausch) sowie SMARD-Seiten zur energieträgerscharfen Aufschlüsselung der Importe (inkl. Kernenergie aus Frankreich)
https://www.smard.de/page/home/topic-article/211972/214518/energietraegerscharfe-importe-nach-laendern (6) Energinet „The Danish Electricity and Natural Gas Markets 2024“ (amtlicher dänischer
Bericht, August 2025) - Verbrauch 38,1 TWh, Export DK + DE 7,4 TWh: https://forsyningstilsynet.dk/Media/638924853153921019/2025%20National%20Report%20.pdf
(7) Monitoringbericht Energiewende SH 2025 (Erzeugung, Verbrauch, Ziele):
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/energiewende/Daten/pdf/Monitoringbericht2025.pdf (8) Systemstabilitätsbericht 2025 (ÜNB + TenneT, Juni 2025) - Kernquelle:
https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/NEP/Strom/Systemstabilitaet/2025.pdf
(Kapitel 3.3 Frequenzstabilität, 3.4 Netzstärke, 3.1 Transientenstabilität - mit expliziten Nord-/Wind-Szenarien) (9) Monitoringbericht Energiewende SH 2025 (gesamte Bilanz + Herausforderungen):
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/energie/energiewende/Daten/pdf/Monitoringbericht2025.pdf und Netzengpassmanagement-Bericht SH 2024/2025 (Landesregierung,
detaillierte Kosten & Mengen): https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/N/netzausbau/Downloads/bericht_engpassmanagement_sh.pdf
(10) Ein Strommarktdesign, das mit Kapazitätszahlungen gegen die Märkte ankämpft, kann nicht funktionieren. Kapazitäten sind für sich genommen wenig wert, wenn sie nicht an
den richtigen Standorten errichtet werden und ihre Nutzung nicht durch geeignete Preissignale gesteuert wird. (Veronika Grimm und Axel Ockenfels, „Der Strommarkt steht am Scheideweg“ in: ifo Schnelldienst 3/2025, S. 4.
(11)Umweltbundesamt, Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix in den Jahren 1990 - 2025 https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/2026-
03/16 2026 CC.pdf (12)von Detten & Seebaß (2023) - Open Access: https://link.springer.com/article/10.1365/s41056-023-00067-5 RWI-Pressemitteilung
2019 (Grundlage für viele Folgeberichte): https://www.rwi-essen.de/presse/wissenschaftskommunikation/pressemitteilungen/detail/windraeder-lassen-immobilienpreise-sinken Neuere RWI-Analyse (2024/2025): https://www.rwi-essen.de/projekte-1/publikationen/detail/distance-and-intensity-effects-of-renewable-energy-6947 (13)Bei der Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild ist bei WEA nach dem Erlass des
Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 6.11.2023, AZ V 533, „Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei
Windkraftanlagen“ ein Umkreis von 15x Anlagenhöhe um die jeweilige Anlage herum zu berücksichtigen. Bei einem Belastungsradius der Referenzanlage mit 3000 Metern um die Vorranggebiete werden zukünftig mindestens 61 % der Landesfläche durch Windkraft belastet sein. (14)Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB): Studie „Was bei einem Blackout geschieht“ (2011, aber bis heute die maßgebliche Referenz). Schätzt die volkswirtschaftlichen Schäden eines langanhaltenden, großräumigen Stromausfalls auf 0,6-1,3 Mrd. € pro Stunde. https://www.enbw.com/unternehmen/themen/netze/blackout.html (15)BMF Tragfähigkeitsbericht 2024 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_BestelIservice/tragfaehigkeitsbericht-2024.pdf
🌿 Neue wissenschaftliche Studie: Windkraftanlagen können die Artenvielfalt von Vögeln deutlich beeinflussen
Eine wissenschaftliche Studie vom März 2026 aus China liefert neue Erkenntnisse über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Vogelwelt. Anders als viele frühere Studien, die sich auf einzelne Windparks oder Kollisionsopfer konzentrierten, analysierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Verbreitung von 1.024 Vogelarten auf nationaler Ebene.
Das Ergebnis ist bemerkenswert: In Landkreisen mit Windkraftanlagen war die Vogelartenvielfalt signifikant geringer als in vergleichbaren Regionen ohne Windkraftanlagen. Betroffen waren sowohl Standvögel als auch Zugvögel. Besonders deutlich nahm die Artenvielfalt ab, wenn eine bestimmte Dichte bzw. Eingriffsintensität von Windkraftanlagen überschritten wurde.
Die Studie macht deutlich, dass es beim Artenschutz nicht nur um einzelne Schlagopfer geht. Auch Lebensraumverlust, Meideverhalten, Lärm und die Zerschneidung von Landschaften können ganze Vogelgemeinschaften nachhaltig verändern.
Die Autoren betonen ausdrücklich, dass ihre Ergebnisse künftig bei der Standortplanung von Windparks berücksichtigt werden sollten, um den Ausbau erneuerbarer Energien und den Erhalt der biologischen Vielfalt besser miteinander zu vereinbaren.
Natürlich ersetzt diese Studie keine Untersuchungen vor Ort. Sie liefert jedoch einen wichtigen wissenschaftlichen Baustein für die Diskussion und unterstreicht, wie entscheidend eine sorgfältige Abwägung zwischen dem weiteren Ausbau der Windkraft und dem Arten- und Naturschutz ist.
Wir finden: Wer Artenvielfalt erhalten möchte, sollte solche Forschungsergebnisse ernst nehmen und in politische Entscheidungen einbeziehen.
Zur Studie:https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0195925525004093
*Text kopiert. Quelle: VLAB- Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V.*
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